Malerarbeiten absetzen – Steuerbonus richtig nutzen 2025

Wusstest du, dass du mit professionellen Malerarbeiten bares Geld vom Staat zurückholen kannst?
Wenn du weißt, wie – und wir zeigen es dir!

In diesem Ratgeber erfährst du:

🏠 Was du absetzen kannst

Laut § 35a EStG kannst du 20 % der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr.

✅ Absetzbare Leistungen:

❌ Nicht absetzbar:

  • Neubauten
  • Arbeiten außerhalb des Haushalts
  • Barzahlungen
  • Materialkosten

🧾 Rechnung richtig ausstellen lassen

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss die Rechnung korrekt sein:

✅ Enthalten sein müssen:

  • Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
  • Rechnungsdatum, Leistungszeitraum
  • Deine vollständige Adresse
  • Hinweis: „Zahlung nur per Überweisung“

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📄 So funktioniert’s in der Steuererklärung

📌 Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
📌 Zeile 6–11
📌 Arbeitskosten (z. B. 1.100 €) eintragen
📌 Zahlung per Überweisung nachweisen
📌 Rechnung aufbewahren

👉 Hier geht’s direkt zur ELSTER-Steuererklärung

🚫 Fehler, die du vermeiden solltest

❌ Barzahlung – wird vom Finanzamt abgelehnt
❌ Keine Lohnaufteilung in der Rechnung
❌ Materialkosten einreichen – nicht absetzbar
❌ Arbeiten am Neubau – nur Bestand wird gefördert

💬 Praxisbeispiel

Frau Huber aus Köln-Deutz lässt ihre 2-Zimmer-Wohnung streichen.
Die Rechnung:

  • 1.800 € Gesamt
    • 1.400 € Lohn
    • 400 € Material
  • 20 % von 1.400 € = 280 € Steuerersparnis

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❓ FAQ – Malerarbeiten und Steuer: Deine Fragen

Ja – wenn du der Auftraggeber bist und in der Wohnung wohnst.

Alles absetzbar – solange es im privaten Haushalt stattfindet.

Ausschließlich per Überweisung – keine Barzahlung erlaubt!

Wenn selbst genutzt: ja. Bei Vermietung gelten andere Regeln.

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