Wusstest du, dass du mit professionellen Malerarbeiten bares Geld vom Staat zurückholen kannst?
Wenn du weißt, wie – und wir zeigen es dir!
In diesem Ratgeber erfährst du:
- Was du absetzen kannst
- Wie die Rechnung aussehen muss
- Was das Finanzamt verlangt
- Welche typischen Fehler zu vermeiden sind
- Wie du mit MyWorker einfach & steuerkonform arbeitest
🏠 Was du absetzen kannst
Laut § 35a EStG kannst du 20 % der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr.
✅ Absetzbare Leistungen:
- Streichen
- Tapezieren mit MyWorker
- Spachtelarbeiten vom Fachbetrieb
- Schimmelbeseitigung professionell
- Fassadenanstrich bei selbstgenutztem Einfamilienhaus
❌ Nicht absetzbar:
- Neubauten
- Arbeiten außerhalb des Haushalts
- Barzahlungen
- Materialkosten
🧾 Rechnung richtig ausstellen lassen
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss die Rechnung korrekt sein:
✅ Enthalten sein müssen:
- Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
- Rechnungsdatum, Leistungszeitraum
- Deine vollständige Adresse
- Hinweis: „Zahlung nur per Überweisung“
💡 Tipp: Bei MyWorker Köln erhältst du automatisch steuerkonforme Rechnungen.
📄 So funktioniert’s in der Steuererklärung
📌 Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
📌 Zeile 6–11
📌 Arbeitskosten (z. B. 1.100 €) eintragen
📌 Zahlung per Überweisung nachweisen
📌 Rechnung aufbewahren
👉 Hier geht’s direkt zur ELSTER-Steuererklärung
🚫 Fehler, die du vermeiden solltest
❌ Barzahlung – wird vom Finanzamt abgelehnt
❌ Keine Lohnaufteilung in der Rechnung
❌ Materialkosten einreichen – nicht absetzbar
❌ Arbeiten am Neubau – nur Bestand wird gefördert
💬 Praxisbeispiel
Frau Huber aus Köln-Deutz lässt ihre 2-Zimmer-Wohnung streichen.
Die Rechnung:
- 1.800 € Gesamt
- 1.400 € Lohn
- 400 € Material
- 20 % von 1.400 € = 280 € Steuerersparnis
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❓ FAQ – Malerarbeiten und Steuer: Deine Fragen
Ja – wenn du der Auftraggeber bist und in der Wohnung wohnst.
Alles absetzbar – solange es im privaten Haushalt stattfindet.
Ausschließlich per Überweisung – keine Barzahlung erlaubt!
Wenn selbst genutzt: ja. Bei Vermietung gelten andere Regeln.
Ja – auch Wohnungsrenovierung bei Auszug ist absetzbar.
